Klinik-Dienstpläne: Betriebsrat muss auch im Notfall zustimmen
Im Rechtsstreit um das Zustimmungserfordernis bei Dienstplanänderungen haben sich die Vertreter des Arbeitgebers (Kliniken) und der Betriebsrat vor dem Arbeitsgericht getroffen. Das Arbeitsgericht Flensburg hat in erster Instanz entschieden, dass die Pflicht, eine Zustimmung des Betriebsrats einzuholen, bei Dienstplanänderungen auch dann gegeben ist, wenn es sich um Notfallmaßnahmen handelt. Der Betriebsrat hatte bemängelt, dass zuletzt in einer Vielzahl von Fällen Mitarbeiter aus dem Urlaub oder aus der Ruhezeit zur Arbeit gerufen worden waren. Weiterlesen