Arbeitsrecht für Arbeitnehmer

Arbeitnehmer suchen eine Arbeitsstelle, an der sie in guter Atmosphäre bei gutem Verdienst und fairen Arbeitsbedingungen ihre Talente und Fähigkeiten entfalten können. Den Inhalt des Arbeitsverhältnisses bestimmt der Arbeitsvertrag. Grundsätzlich gilt Vertragsfreiheit, und Klauseln werden durch Unterschrift akzeptiert. Ausnahmsweise können gesetzliche Rahmenregelungen abweichende Vertragsvereinbarungen abändern. Beispiele dafür sind Mindestlohnregelungen, Urlaubsansprüche und Arbeitszeitregelungen. Werden formularmäßig vorbereitete Arbeitsverträge verwendet, gelten die Regeln über Allgemeine Geschäftsbedingungen. In Zweifelsfällen prüft Ihr Anwalt für Arbeitsrecht den Arbeitsvertrag gerne.

Ein Arbeitsverhältnis kann durch schriftliche Kündigung beendet werden. Der Arbeitgeber hat, je nach Ausgangslage, die Auswahl zwischen Änderungskündigung, ordentlicher Kündigung und fristloser Kündigung. Bei einer Änderungskündigung wird eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Angebot verbunden, einen neuen Vertrag abzuschließen, um es zu geänderten Bedingungen fortzusetzen. Weiterbeschäftigung zu veränderten Vertragsbedingungen angeboten.

Eine fristlose Kündigung setzt einen wichtigen Grund voraus. Im Falle einer ordentlichen Kündigung bewahrt das Kündigungsschutzgesetz den Arbeitnehmer vor Willkür. Zulässig sind Kündigungen aus persönlichen oder verhaltensbedingten Gründen oder betriebsbedingte Kündigungen, wenn sie nicht sozialwidrig sind. Eine verhaltensbedingte Kündigung setzt voraus, dass der Arbeitnehmer vorher eine Abmahnung erhalten hat. Nach Erhalt einer Abmahnung oder Kündigung, sollten Sie sich unverzüglich beim Rechtsanwalt beraten lassen.

Ist die Abmahnung ungerechtfertigt, sollte eine Gegendarstellung beim Arbeitgeber eingereicht werden. Liegt eine Kündigung vor, kann Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Für die Klageerhebung gilt eine Ausschlussfrist von 3 Wochen, gerechnet vom Zugang der Kündigungserklärung.

In einem ersten Gütetermin vor dem Arbeitsrichter wird über die Möglichkeit verhandelt, das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung einverständlich aufzulösen. Dabei sind Verhandlungsgeschick und Erfahrung eines im Arbeitsrecht erfahrenen Rechtsanwalts von Vorteil. Der Anspruch auf eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes ist im Gesetz nur als Ausnahme vorgesehen. Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Weiterbeschäftigung, wenn die Kündigung vom Arbeitsgericht für rechtsunwirksam erklärt wurde. Nur dann, wenn die Weiterbeschäftigung unzumutbar ist, besteht ein Rechtsanspruch auf Abfindung.

Die meisten Abfindungen werden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgehandelt, nachdem vom Arbeitsgericht ein Hinweis auf mögliche Unwirksamkeit einer Kündigung erteilt worden ist. Kommt es nicht zur Einigung, schließt sich an den Gütetermin ein Verhandlungstermin an und das Arbeitsgericht verkündet ein Urteil, gegen welches das Einlegen der Berufung zum Landesarbeitsgericht möglich ist.

Als Arbeitnehmer haben Sie Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber im Rahmen seiner vertraglichen Führsorgepflicht arbeitsplatzbedingte Gesundheitsgefahren von Ihnen fernhält. Ihr grundrechtlich geschütztes Persönlichkeitsrecht muss er ebenfalls schützen. Wenn Sie von Vorgesetzten oder Kollegen beleidigt, diskriminiert oder gemobbt werden, ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, Sie zu schützen. Vor dem Arbeitsgericht können Sie auf Unterlassung und Schadensersatz klagen. Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht berät Sie ausführlich.

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer Anspruch auf die Erstellung eines Zeugnisses, das sachlich und wohlwollend formuliert sein muss.
Sind Sie als freier Mitarbeiter beschäftigt worden, obwohl Sie tatsächlich nach Weisung des Arbeitgebers im Betriebsgefüge tätig sind, besteht die Möglichkeit, durch eine Statusklage feststellen zu lassen, dass Sie tatsächlich in Arbeitnehmerstellung arbeiten. Welche Vorteile damit für Sie verbunden sein können, erklärt Ihnen Ihr Rechtsanwalt.