Fachanwalt für Arbeitsrecht

Ich vertrete und berate Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Betriebsräte und Personalräte.
Das Miteinander von Arbeitnehmern und Arbeitgebern wird im Begriff „Arbeitsrecht“ umfasst. Unterschieden wird in kollektivem Arbeitsrecht und individuellem Arbeitsrecht.

Beim individuellen Arbeitsrecht wird das einzelne Arbeitsverhältnis und seine Auswirkungen beschrieben. Beim kollektivem betrifft es die Organisation von Mibestimmung durch Personal- und Betriebsräte.

Gerne unterstütze ich Sie bei Abmahnungen, Kündigungen oder anderen arbeitsrechtlich relevanten Themen.

Arbeitnehmer

Arbeitsrecht für Arbeitnehmer.
Abmahnung, Kündigung, Arbeiterfinderrecht

Arbeitgeber

Arbeitsrecht für Arbeitgeber.
Kündigung, Abmahnung, Betriebsräte

Betriebsräte

Beratung für Betriebsräte , „Rechte und Pflichten eines Betriebsrats“. Vertretung vor Gericht.

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht biete ich Ihnen meine Unterstützung bei allen Fragen rund um das Thema Arbeitsrecht an. Ich freue mich auf Ihre Anfrage.