Fachanwalt für Arbeitsrecht
Ich vertrete und berate Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Betriebsräte und Personalräte.
Das Miteinander von Arbeitnehmern und Arbeitgebern wird im Begriff „Arbeitsrecht“ umfasst. Unterschieden wird in kollektivem Arbeitsrecht und individuellem Arbeitsrecht.
Beim individuellen Arbeitsrecht wird das einzelne Arbeitsverhältnis und seine Auswirkungen beschrieben. Beim kollektivem betrifft es die Organisation von Mibestimmung durch Personal- und Betriebsräte.
Gerne unterstütze ich Sie bei Abmahnungen, Kündigungen oder anderen arbeitsrechtlich relevanten Themen.
Arbeitnehmer
Arbeitsrecht für Arbeitnehmer.
Abmahnung, Kündigung, Arbeiterfinderrecht
Arbeitgeber
Arbeitsrecht für Arbeitgeber.
Kündigung, Abmahnung, Betriebsräte
Betriebsräte
Beratung für Betriebsräte , „Rechte und Pflichten eines Betriebsrats“. Vertretung vor Gericht.