LAG Köln: Wegen Quarantäne im Urlaub besteht kein Anspruch auf Nachgewährung
Wenn Arbeitnehmer im Urlaub krank werden, können sie die entgangenen Urlaubstage nachholen (§ 9 Bundesurlaubsgesetz/BUrlG). Dies gilt allerdings nur, wenn sie ein ärztliches Attest beibringen. Bei behördlicher Anordnung der Quarantäne oder bei einer Erkrankung ohne bescheinigte Arbeitsunfähigkeit besteht dagegen kein Anspruch auf Nachgewährung, so entschied das LAG Köln. Sachverhalt: Eine Mitarbeiterin nahm vom 30.11. bis […]