Betriebsrat Bonn

Ob bei Gründung und Neuwahl eines Betriebsrats – Vermeiden Sie von Anfang an Fehler

Arbeitsrecht für Betriebsräte

Der Betriebsrat ist dazu da, die Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber gegenüber wahrzunehmen. Es soll ein Vermittler zwischen den Interessen sein und dazu beitragen, dass das angestrebte Betriebsergebnis im beiderseitigen Interesse erreicht wird.In einzelnen Fällen werden Betriebsratsmitglieder dennoch als unerwünschte Störfaktoren betrachtet und entsprechend behandelt. Besonders in den Betriebsstätten international auftretender Großkonzerne ist das Engagement von Betriebsräten nicht immer willkommen.

Das deutsche Betriebsverfassungsgesetz ermöglicht es, in jedem Betrieb mit mindestens 5 Beschäftigten einen Betriebsrat wählen zu lassen. Gewählte Betriebsratsmitglieder haben den Anspruch, auch während ihrer Arbeitszeit die an den Betriebsrat herangetragenen Aufgaben wahrzunehmen. Lohneinbehalte oder Anordnung von Nacharbeit sind nicht zulässig. Bei größeren Betrieben mit mehr als 200 Mitarbeitern besteht eine nach Gesamtanzahl der zu vertretenden Mitarbeiter gestaffelte Freistellungsverpflichtung. In kleinen Betrieben ist dem Betriebsrat zumindest die Gelegenheit zu geben, seine Aufgaben während der Arbeitszeit wahrzunehmen.

Die Betriebsratstätigkeit unterliegt nicht dem Weisungsrecht des Arbeitgebers, so dass er das Betriebsratsmitglied nicht anweisen kann, Besprechungen oder andere Termine zu verschieben. Ihr besonders im kollektiven Arbeitsrecht erfahrener Rechtsanwalt unterstützt Sie bei allen mit der Tätigkeit als Betriebsrat verbundenen Rechtsfragen.
Das betrifft die Abwehr von gegen Betriebsratsmitglieder gerichtete, persönliche Mobbingattacken mit Beschimpfungen und persönlichen Herabsetzungen ebenso wie die Durchsetzung der vom Betriebsrat im Namen der Arbeitnehmer wahrzunehmenden Rechtsansprüche.
Betriebsräte genießen besondere Schutzrechte, beispielsweise einen speziellen Kündigungsschutz, der verhindern soll, dass der Arbeitgeber eine Kündigung als Druckmittel gegen die Betriebsratsarbeit nutzt.

Schon bei der Einrichtung eines Betriebsrats und der Wahl seiner Mitglieder ist die Beratung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt wichtig. Wenn es in der täglichen Arbeit des Betriebsrats zu rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit den von ihm wahrzunehmenden Mitbestimmungsrechten, Zustimmungserfordernissen, Beratungs-, Anhörungs- und Informationsansprüchen oder über die Grenzen des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts kommt, ist rechtzeitige juristische Beratung zu empfehlen. Das gilt für die Zustimmung zu einer Kündigung ebenso wie für die Mitbestimmung bei Veränderungen an den Arbeitsplätzen.