BAG: Betriebsrat kann Einsichtnahme in ungeschwärzte Entgeltlisten verlangen

Das Bundesarbeitsgericht hatte als Beschwerdeinstanz über einen Anspruch auf Einsichtnahme in Entgeltlisten von Arbeitnehmern zu entscheiden. Die Beklagte betreibt ein Krankenhaus und führt elektronische Listen über die Bruttogehälter ihrer Mitarbeiter. Darin sind Namen, Dienst- und Unterdienstarten, Höhe des Grundgehalts sowie Zulagen vermerkt. Nachdem ein vormals geltender Manteltarifvertrag gekündigt worden war, verlangte der Betriebsrat Einsicht in die Entgeltlisten aller Mitarbeiter, die keine Führungspositionen einnehmen. Die Beklagte stellte ihm eine geschwärzte Version ohne Nennung der Klarnamen zur Verfügung.

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Betriebsratsmitglieder haben Anspruch auf Extrageld, vorausgesetzt, diese Vergütung ist nicht realitätsfremd 

Im Idealfall arbeiten Arbeitgeber und Betriebsräte vertrauensvoll zusammen. Wie gut diese vertrauensvolle Zusammenarbeit funktioniert, zeigt sich insbesondere in Krisensituationen, wenn es darum geht, für beide Seiten das Beste zu erreichen. Krisenszenarien gibt es viele, besonders fordernd sind jedoch Restrukturierungen in Unternehmen, die den Sozialpartnern viel abverlangen, denn meistens sind Arbeitsplätze bedroht. In dieser Situation gilt es, so viele Arbeitsplätze wie möglich zu retten und ansonsten sozial verträgliche Lösungen zu finden. Diese Situation bedeutet für die Sozialpartner nicht selten einen regelrechten Verhandlungsmarathon, und zwar auch außerhalb der regulären Arbeitszeit. Für den Arbeitgeber stellt sich die Frage, wie die involvierten Betriebsräte für ihre Mehrheit zu vergüten sind.

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Stellenabbau, Sparmaßnahmen und Schließungen: Management und Betriebsrat einigen sich 

Erfolgsgeschichten sind selten geworden in der deutschen Modebranche. So auch bei der einstigen Erfolgsmarke Gerry Weber. Eine dreimonatige Schonfrist, um die „angespannte Finanzierungssituation zu stabilisieren“, läuft Ende Januar 2019 ab. Solange halten Banken und Schuldscheingläubiger ihre Forderungen offen, um dem Markenkonzern ausreichend Zeit für ein tragfähiges Sanierungskonzept zu geben.  Weiterlesen

Betriebsräte: Wann ist eine Schulung erforderlich?

Für jeden Betriebsrat stellt sich früher und später die Frage, ob sein Fachwissen immer noch ausreicht, um sich erfolgreich für die Belange der Arbeitnehmer in dem Unternehmen einsetzen zu können. Denn immerhin besteht die Hauptaufgabe eines Betriebsrates darin, die Interessen der Arbeitnehmer beim Arbeitgeber so zu vertreten, dass im Idealfall eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung gefunden wird. Manchmal ist die Situation jedoch nicht so einfach. Streiks oder Rechtsstreitigkeiten mit dem Arbeitgeber sind durchaus möglich. Weiterlesen

Umkleiden während der Arbeitszeit nur, wenn nötig 

Es ist sinnvoll, den eigenen Arbeitsvertrag oder den geltenden Tarifvertrag sorgfältig durchzulesen. Neben Regelungen über Arbeitsleistung, Arbeitsentgelt, Arbeitsort und andere wichtige Voraussetzungen finden sich bei bestimmten Berufen möglicherweise auch Regelungen über die Umkleidezeit.
Zu einer erörterungswürdigen Frage kann die Bezahlung der Umkleidezeit nur dann werden, wenn der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer verlangt, dass er während der Arbeit eine bestimmte Kleidung trägt. Weiterlesen

Rechner hochfahren gehört schon zur Arbeit

Handwerker auf der Baustelle benötigen Zeit, um sich für die Arbeitsaufnahme zu rüsten. Sie müssen Material und Arbeitsgeräte zum konkreten Einsatzort schaffen und dort möglicherweise auch noch eine Leiter anlegen oder eine Bühne aufstellen. Die Zeit, die der Handwerker für solche Vorbereitungstätigkeiten benötigt, wird als Rüstzeit bezeichnet und ist inzwischen allgemein als Arbeitszeit anerkannt. Die Tätigkeiten der Bauarbeiter dienen allein dem Interesse des Arbeitgebers. Sie selbst haben kein eigenes Interesse daran. Weiterlesen

Betriebsrat darf eigenes E-Mailpostfach verlangen

Darf ein Arbeitgeber den Betriebsrat für die Kommunikation mit den Mitarbeitern auf einen Blog im Betriebs-Intranet oder Aushänge am Schwarzen Brett verweisen? Nein, hat das LAG Schleswig-Holstein (Beschluss vom 08.10.2015, Az. 5 TaBV 23/15) entschieden: zu umständlich bzw. nicht mehr zeitgemäß. Der Betriebsrat hat Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber ihm auf Verlangen ein elektronisches Funktionspostfach einrichtet, über das er mit den Mitarbeitern kommunizieren und Newsletter versenden kann.

Der klagende Betriebsrat hatte zwar in der Vergangenheit schon Mitteilungen per E-Mail an die Belegschaft des Unternehmens versandt, allerdings auf dem Umweg über die Personalabteilung des Arbeitgebers, die sie an die Mitarbeiter weitergeleitet hatte. Der Auffassung des Betriebsrates, dass dies unzumutbar sei, hat das LAG sich angeschlossen. Ein eigenes E-Mailpostfach diene den Aufgaben des Betriebsrates, wie sie im Betriebsverfassungsgesetz verankert seien, und falle unter „Kommunikationstechnik“, die der Arbeitgeber auf eigene Kosten im erforderlichen Umfang bereitstellen müsse. Weiterlesen

Klinik-Dienstpläne: Betriebsrat muss auch im Notfall zustimmen

Im Rechtsstreit um das Zustimmungserfordernis bei Dienstplanänderungen haben sich die Vertreter des Arbeitgebers (Kliniken) und der Betriebsrat vor dem Arbeitsgericht getroffen. Das Arbeitsgericht Flensburg hat in erster Instanz entschieden, dass die Pflicht, eine Zustimmung des Betriebsrats einzuholen, bei Dienstplanänderungen auch dann gegeben ist, wenn es sich um Notfallmaßnahmen handelt. Der Betriebsrat hatte bemängelt, dass zuletzt in einer Vielzahl von Fällen Mitarbeiter aus dem Urlaub oder aus der Ruhezeit zur Arbeit gerufen worden waren. Weiterlesen

Klinik-Dienstpläne: Betriebsrat muss auch im Notfall zustimmen

Im Rechtsstreit um das Zustimmungserfordernis bei Dienstplanänderungen haben sich die Vertreter der Helios-Kliniken und der Betriebsrat vor dem Arbeitsgericht getroffen. Das Arbeitsgericht Flensburg hat in erster Instanz entschieden, dass die Pflicht, eine Zustimmung des Betriebsrats einzuholen, bei Dienstplanänderungen auch dann gegeben ist, wenn es sich um Notfallmaßnahmen handelt. Der Betriebsrat hatte bemängelt, dass zuletzt in einer Vielzahl von Fällen Mitarbeiter aus dem Urlaub oder aus der Ruhezeit zur Arbeit gerufen worden waren. Nach Einschätzung des Betriebsrats wurden diese sich häufenden Notfälle in vorhersehbarer Weise durch permanenten Personalmangel verursacht. Durch Vorgeben angeblicher Ausnahmesituationen umgehe die Klinikleitung das gesetzlich vorgesehene Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats. Weiterlesen

Mutmaßlicher Kampf gegen Betriebsräte führt zu Mobbing-Klage

Ein international agierender Textilkonzern   sieht sich den Klagen mehrere Betriebsratsmitglieder aus einem Logistik- und Verarbeitungszentrum  bei Köln ausgesetzt. In dem Distributionszentrum war im Jahr 2011 ein Betriebsrat gewählt worden. Diese in Deutschland durch die gesetzlichen Vorschriften des Betriebsverfassungsgerichts rechtlich zulässige Maßnahme zur Verbesserung der Mitbestimmung von Arbeitnehmern im Betrieb wurde von der Geschäftsleitung nicht gerne gesehen. Weiterlesen