EUGH erweckt Sanierungsklausel zu neuer Wirksamkeit

Für Unternehmen, die auf den Zustand der Zahlungsunfähigkeit zusteuern, ist die Sanierung häufig die letzte Möglichkeit, ein Insolvenzverfahren abzuwenden. Im Interesse der Erhaltung von Arbeitsplätzen wird die Tätigkeit des Sanierers in Deutschland verhältnismäßig positiv gesehen und gesetzlich beispielsweise durch die sogenannte Sanierungsklausel unterstützt. Die Wirksamkeit dieser hilfreichen Klausel aus dem Körperschaftssteuergesetz ist allerdings seit 2011 ausgesetzt. Weiterlesen

Steuererleichterungen für ehrenamtliche Richter

Ehrenamtliche Richter bringen als Schöffen beim Strafgericht, als Handelsrichter oder als Beisitzer beim Arbeitsgericht ihr Rechtsgefühl und ihre spezielle Lebenserfahrung in das Rechtssystem mit ein. Für denjenigen, der als ehrenamtlicher Richter ausgewählt wird, gehört es zu den staatsbürgerlichen Pflichten, Zeit für die wichtige Aufgabe zu investieren. Ehrenamtliche Richter werden für ihre Tätigkeit nicht bezahlt. Sie erhalten lediglich eine Entschädigung für durch die ehrenamtliche Tätigkeit entstandene Mehrkosten. Weiterlesen

Bezahlte Strafzettel sind auch steuerrechtlich kein Arbeitslohn

Von Kurierfahrern wird erwartet, dass sich schnell und zuverlässig abliefern, was ihnen zu diesem Zweck anvertraut worden ist. Bei zunehmender Enge auf den Straßen der Innenstädte bei gleichzeitiger Verknappung von Parkraum kommt jeder Kurierfahrer früher oder später in die Situation, dass er sein Fahrzeug verkehrswidrig abstellen muss, um seinen Auftrag zu erledigen.  Weiterlesen

Familienbesuch beim Kind im Ausland ist keine außergewöhnliche Belastung

Eine Trennung, die nicht nur kurze Zeit dauert, ist für eine intakte Familie kein wünschenswerter Normalzustand. Trennen sich die Eltern auf Zeit, gibt es meistens an den Wochenenden Besuche und die Gelegenheit, verpasstes Familienleben nachzuholen. Trennen sich die Eltern allerdings von einem minderjährigen Kind, weil ihre Berufe eine hohe Umzugsbereitschaft verlangen, die sich nur schlecht mit den Bedürfnissen eines heranwachsenden Jugendlichen vereinbaren lässt, entstehen Sonderkosten für regelmäßige Besuche. Weiterlesen

Landgericht Chemnitz: Freispruch für Versandapotheker – Beratungsfehler statt Betrugsvorsatz

Das Landgericht Chemnitz befasste sich seit dem Herbst 2016 über eine Reihe von Verhandlungstagen mit einem Steuerstrafverfahren, in dem es um rund 2 Millionen Euro Schaden für den Fiskus ging. Der Angeklagte ist ein niederländischer Apotheker, der seit den 1990er Jahren ein europaweites Firmennetzwerk aus Ärztehäusern, Apotheken, einer Laborgesellschaft und einer Versandapotheke gegründet hatte. Er verfügt über Niederlassungen und Beteiligungen in der Schweiz, in Frankreich, den Niederlanden und Deutschland. Weiterlesen

Arbeitszimmer absetzen: Höchstbetrag jetzt pro Nutzer – nicht mehr pro Zimmer

Arbeitnehmer, die ihre Arbeit nicht im Betrieb oder in der Dienststelle leisten, können im Rahmen ihrer jährlichen Einkommenssteuererklärung möglicherweise Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer absetzen. Die genauen Voraussetzungen dafür sind in § 9 Absatz 5 Satz 1 EStG in Verbindung mit § 4 Absatz 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 2 EStG festgeschrieben. Weiterlesen

Rufbereitschaft als haushaltsnahe Leistung steuerlich absetzbar

Im November 2016 hat das Bundesministerium für Finanzen den obersten Finanzbehörden der Bundesländer neue, überarbeitete Weisungen zur Handhabung von Steuererleichterungen gemäß § 35 a EStG übermittelt. Weiterlesen

Selbstanzeige – strafbefreiende „tätige Reue“ oder kalkuliertes Abspringen im letzten Moment?

Wer dazu ansetzt, eine Straftat zu begehen, aber dann noch rechtzeitig zur Besinnung kommt und, im Versuchsstadium, nicht nur aufhört, sondern sich auch noch bemüht, den Eintritt von Folgen abzumildern oder ganz zu verhindern, der kann Bestrafung vermeiden. In verschiedenen Fällen mildert auch aktives Handeln nach Abschluss der Tathandlung als „tätige Reue“ die Strafbarkeit oder lässt sie ganz entfallen.

Diese Grundsätze des in Deutschland geltenden Strafrechts findet in der Bestimmung des § 371 AO über strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung eine besonders weitgehende Regelung. Hier kann noch Straffreiheit erlangt werden, wenn bereits sämtliche Tatbestandsmerkmale der Steuerhinterziehung erfüllt sind und der Taterfolg, die Steuerverkürzung, bereits vorliegt. Sie kann noch nach Jahren erfolgen, da sie nicht einmal einen engen zeitlichen Bezug zur Tat erfordert.
Straffreiheit durch späte Einsicht setzt allerdings nicht nur sofortiges, entsprechendes Handeln voraus. Die Selbstanzeige muss auch freiwillig und ohne den Druck einer bevorstehenden oder bereits eingeleiteten steuerrechtlichen Prüfung oder eines Ermittlungsverfahrens erfolgen.

Pressemeldungen über den Ankauf von “gehackten“ Bankdaten aus der Schweiz haben nach ihrer Veröffentlichung regelmäßig dazu geführt, dass eine Welle von Selbstanzeigen einsetzte. Selbst Finanzfachleute hatten nicht damit gerechnet, dass das Bankgeheimnis der Schweizer Banken einmal nicht mehr in der Lage sein könnte, Transaktionen zu decken, die in Deutschland als Steuerhinterziehung gelten würden. Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein hatte im Oktober 2015 darüber zu entscheiden, ob Medienberichte über den Ankauf und die Auswertung von CD-Bankdaten aus der Schweiz dazu führen können, dass Selbstanzeigen die Strafbarkeit nicht mehr ausschließen.

Es kommt dabei darauf an, ob der sich selbst anzeigende Steuerstraftäter damit rechnen muss, kurzfristig entdeckt zu werden, oder ob er sich auch ohne konkrete Befürchtung, dass ein Strafverfahren gegen ihn eröffnet werden könnte, zur Selbstanzeige entschließt. Im letzten Fall wäre tätige Reue als Motiv vorstellbar, während die Selbstanzeige kurz vor der vorhersehbaren Aufdeckung mehr für Kalkül als für Einsicht spricht.
Das Oberlandesgericht Schleswig Holstein hat in seinem zum Aktenzeichen 2 Ss 63/15(71/15) am 30.10.2015 verkündeten Beschluss den konkreten Inhalt der Pressemeldungen in den Vordergrund gestellt. Solange lediglich von allgemeinen Bankdaten geschrieben wurde, muss der einzelne Betroffene noch nicht konkret damit rechnen, dass gerade seine Geldgeschäfte aufgedeckt werden könnten. Werden allerdings Banknamen genannt, und ist die Bank dabei, mit der der Steuerstraftäter zusammengearbeitet hat, ist nach der Entscheidung des OLG Schleswig Holstein eine strafbefreiende Selbstanzeige nicht mehr möglich.

Anm: Die missglückte strafbefreiende Selbstanzeige wirkt sich jedoch in der Regel wie ein Geständnis strafmildernd aus.