Versicherungsrecht 2019: erhöhte Beitragsbemessungsgrenzen
Mit Sitzung vom 10. Oktober 2018 hat das Bundeskabinett die Beitragsbemessung für 2019 hinsichtlich der Rechengrößen für die Sozialversicherungen festgelegt.
Die Beitragsbemessungsgrenze ist die wichtigste Bezugs- und Rechengröße für die Beitragsermittlung der Sozialversicherungen. Mit dieser Bezugsgröße wird nur das Einkommen zur Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge herangezogen, das unterhalb dieser Beitragsbemessungsgrenze liegt. Einkommensbeträge, die diese Höchstgrenze überschreiten, sind beitragsfrei. So wird sichergestellt, dass die Beiträge zu den Sozialversicherungen gedeckelt werden und sich Höchstbeiträge für Arbeitnehmer mit gutem Einkommen ergeben. Weiterlesen