Löst die Bestellung des Kunden bereits einen wirksamen Kaufvertrag aus?

Die meisten Verbraucher gehen davon aus, dass mit ihrer Bestellung bei Amazon ein wirksamer Kaufvertrag zustande kommt, auf den sie sich im Zweifelsfall berufen und auf Lieferung der bestellten Ware bestehen können. Sobald der Kunde auf den Kaufbutton klickt, erhält er innerhalb weniger Sekunden eine Bestätigung vom Verkäufer auf der Amazon-Plattform, dass eine Nachricht erfolgt, sobald der bestellte Artikel versandt wurde. Das voraussichtliche Lieferdatum wird weiter unten in der Bestätigung angegeben. Weiterlesen

Stromlieferungsvertrag auch ohne Bankkonto möglich

Zum menschenwürdigen Leben nach modernen, europäischen Standards gehört die Versorgung mit Strom dazu. Nicht nur Unterhaltungselektronik, Computer und Fernseher, sondern auch Licht, Heizung und Kochmöglichkeiten fallen weg, wenn kein Strom aus der Steckdose kommt. Voraussetzung für die Stromversorgung ist der Abschluss eines Stromliefervertrages mit einem Stromanbieter. Die Konkurrenz in dieser Marktsparte ist inzwischen groß. Der Verbraucher kann zwischen verschiedenen Tarifangeboten wählen. Weiterlesen

Irreführende Werbung mit „Variobeitrag“ durch Krankenkasse

Der Begriff „Variobeitrag“ ist kein zulässiges Synonym für die Bezeichnung „Zusatzbeitrag“ im Rahmen der Werbung für eine GKV – OLG Frankfurt am Main sieht dabei die Gefahr einer Irreführung Weiterlesen

Schriftliche Kündigung bleibt auch bei Online-Verträgen zulässig

Die Kündigung eines e-dating-Vertrages darf nicht schwieriger gestaltet werden, als es das normale Schriftformerfordernis des BGB vorsieht. Wenn ein Klauselverwender die normale „Textform“ ausschließt und die Kündigung nur noch in „ gesetzlich geregelter, elektronischer Form“ zulässt, erschwert das dem Verbraucher die Kündigung. Zu diesem Schluss kam am 12.05.2016 das Landgericht München in seinem zum Aktenzeichen 12 O 188774/15 verkündeten Urteil. Wer in seinen Geschäftsbedingungen die Voraussetzungen für eine Kündigung des Vertragsverhältnisses erschwert und das zudem noch so kompliziert erklärt, dass ein durchschnittlicher Nutzer es nicht verstehen kann, der versucht, die ordnungsgemäße Kündigung zu verhindern. Schlägt die Kündigung aus formalen Gründen fehl, soll sich der Vertrag nämlich turnusgemäß verlängern, so dass erst Monate später eine erneute Möglichkeit gegeben ist, aus dem Vertrag herauszukommen. Ein solches Verhalten benachteiligt den Verbraucher in seinen Rechten. Weiterlesen