Abmahnung
Eine ordnungsgemäße Abmahnung ist in der Regel eine Voraussetzung für die verhaltensbedingte Kündigung. In der Regel ist es sinnvoll eine Gegendarstellung unter anwaltlicher Hilfe für die Personalakte zu fertigen und die Abmahnung erst im Rahmen des Kündigungsschutzverfahrens gerichtlich überprüfen zu lassen.
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