Berufungsverfahren
Im Arbeitsrecht kommt es insbesondere dann zu einem Berufungsverfahren, wenn der Arbeitgeber im Kündigungsschutzverfahren unterlegen ist und das erstinstanzliche Urteil nicht akzeptieren will. Da dies nur eine eingeschränkte zweite Tatsacheninstanz ist, kann nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen neuer Tatsachenvortrag erfolgen.
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