fristlose Kündigung
Soweit Ihnen fristlos gekündigt wird, besteht die Gefahr, dass von der Bundesagentur für Arbeit eine Sperrzeit hinsichtlich der Gewährung von Arbeitslosengeld von bis zu 3 Monaten ausgesprochen wird. In diesem Fall sollte auf jeden Fall Kündigungsschutzklage erhoben werden.
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