Betriebsrat Bonn

Mutmaßlicher Kampf gegen Betriebsräte führt zu Mobbing-Klage

Ein international agierender Textilkonzern   sieht sich den Klagen mehrere Betriebsratsmitglieder aus einem Logistik- und Verarbeitungszentrum  bei Köln ausgesetzt. In dem Distributionszentrum war im Jahr 2011 ein Betriebsrat gewählt worden. Diese in Deutschland durch die gesetzlichen Vorschriften des Betriebsverfassungsgerichts rechtlich zulässige Maßnahme zur Verbesserung der Mitbestimmung von Arbeitnehmern im Betrieb wurde von der Geschäftsleitung nicht gerne gesehen.

Weil es aufgrund der Gesetzeslage nicht möglich war, die Einsetzung des Betriebsrats und die Wahl von Betriebsratsmitgliedern zu verhindern, soll sich die Geschäftsleitung in der Folgezeit darum bemüht haben, die gewählten Arbeitnehmervertreter durch gezielte Beschimpfungen, Beleidigungen und Herabsetzung ihrer Tätigkeit zum Aufgeben zu zwingen. Das behaupten jedenfalls 3 der Betriebsratsmitglieder, die bei dem Arbeitsgericht Köln wegen Mobbing auf Unterlassung und auf Zahlung von Schadensersatz geklagt haben.

Zur ersten Güteverhandlung im Juni 2016 erschienen die Betriebsratsmitglieder mit einer Klageschrift, die 600 Seiten umfasst, und Anlagenmaterial in noch einmal derselben Größenordnung. Die Firmenleitung war dennoch nicht zu einer Einigung mit den Arbeitnehmern bereit und besteht darauf, dass das Arbeitsgericht ein Urteil fällt. Im Januar 2017 wird die Verhandlung vor dem Arbeitsrichter streitig weitergeführt.

Bis zu diesem Termin wird die Arbeitgeberseite zu verschiedenen, konkret protokollierten Schikanevorwürfen und zu dem Vortrag Stellung nehmen müssen, von ihr beauftragte Vorgesetzte hätten die „Vernichtung des Betriebsrats“ angekündigt. Angeblich sei sogar die Schließung des Betriebes für den Fall angedroht worden, dass der Betriebsrat weiterarbeitet.
Die betroffenen Betriebsräte haben wegen Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts durch Beschimpfungen und Diskriminierung Schadensersatzansprüche in Höhe von 217.000 € und zweimal 50.000 € geltend gemacht. Da der beklagte Konzern keinerlei Einigungsbereitschaft zeigt, werden die Richter im Januar nach ausführlicher Erörterung in einer öffentlichen Verhandlung eine Entscheidung treffen müssen.

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