
Steuerrecht & Steuerstrafrecht
Einige allgemeine und ausschnitt-hafte verfahrenstechnische Tipps, die nicht abschließend sind.
Aussetzung der Vollziehung
Der Einspruch im Besteuerungsverfahren führt nicht dazu, dass wegen der angegriffenen Steuerforderungen die Vollstreckung nicht weiter betrieben wird. Es ist gesondert ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung zu stellen, aus welchem sich ergibt, dass der Einspruch Erfolg haben kann. In Ausnahmefällen kann eine Aussetzung der Vollziehung nach Billigkeitsgesichtspunkten erreicht werden.
Beamter (Disziplinarverfahren)
Das Steuerstrafverfahren führt in der Regel bei Beamten zur Einleitung eines Diszplinarverfahren, welches mit den dort vorgesehen Sanktionen enden kann (Verweis / Geldbuße / Kürzung der Dienstbezüge /Zurückstufung / Entfernung aus dem Dienst / Kürzung des Ruhegehalts / Aberkennung des Ruhegehalts)
Betriebsprüfung
Aus meiner Praxis betreue ich regelmäßig in steuerlicher und steuerstrafrechtlicher Hinsicht Fälle, bei welchen anlässlich einer Betriebsprüfung ein Steuerstrafverfahren eröffnet wird. Hier ist der Klassiker eine nicht den Anforderungen entsprechende Kassenführung oder es wird die Herkunft von Privateinlagen, um Liquidität herzustellen, nicht ordnungsgemäß dokumentiert, so dass dies den Verdacht auf Schwarzgeldeinnahmen nach sich zieht.
Betriebsprüfungsbericht
Spätestens mit dem Erhalt des Betriebsprüfungsberichts, der faktisch auch Grundlage für das Steuerstrafverfahren ist, sollten Sie einen Fachanwalt für Steuerrecht hinzuziehen. Im Besteuerungsverfahren gilt es durch eine fundierte Stellungnahme zu den steuerlich relevanten Sachverhalten die voraussichtliche Steuerlast zu verringern.
Denn wenn bereits die geänderten Steuerbescheide aufgrund des Betriebsprüfungsberichts ergangen sind, besteht die Gefahr, dass die Finanzverwaltung die Steuerforderungen vollstreckt. Denn es ist nicht absehbar, ob einem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung entsprochen wird. Bei Unternehmen besteht dann oft die Gefahr der Insolvenz.
Durchsuchung/Beschlagnahme
Auch bei Privatpersonen kommt es nicht selten vor, dass die Ermittler mit einem richterlichen Durchsuchungsbeschluss eine Hausdurchsuchung vornehmen und z.B. Ihren Computer und Aufzeichnungen beschlagnahmen. Es wird zwar in der Regel empfohlen, im Hinblick auf das Beschwerderecht gem. § 304 StPO die Unterlagen nicht freiwillig herauszugeben, da bei freiwilliger Herausgabe dieses Beschwerderecht entfällt.
Demgegenüber wird die Durchsuchung mit freiwilliger Herausgabe der Unterlagen in der Regel beendet und besteht dann weniger die Gefahr, dass bei der Durchsuchung durch sog. Zufallsfunde Beweismittel hinsichtlich anderer Straftaten gefunden werden.
Zur Sache machen Sie von Ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch und ziehen telefonisch einen Fachanwalt für Steuerrecht hinzu, der bei dem Fortgang ortsanwesend ist.
Erbschafsteuer/Schenkungsteuer
Beratung in der Steuergestaltung, Optimale Ausnutzung der Freibeträge durch Schenkungen (10 Jahreszeitraum) Schenkungsteuererklärungen
Finanzgericht
Wenn der Einspruch zurück gewiesen wird, bleibt die Klage vor dem Finanzgericht. Hier ist es meine Aufgabe die den Fall betreffenden Problematiken aus den Einzelsteuergestetzen (z. B. aus dem EStG, UStG) herauszuarbeiten und, soweit streitentscheidend, dem Gericht Beweismittel vorzulegen.
Fristen
Bitte beachten Sie die Frist von einem Monat in Steuerbescheiden. Insoweit ist der Zugang ausschlaggebend bez. die gesetzliche Fiktion nach der Abgabenordung (§ 122 AO, 3 Tagesfrist nach Aufgabe zur Post).
Haftungsbescheid
Wird dann im Steuerrecht relevant, wenn Sie für Steuerschulden eines Anderen haften sollen. Dies ist z. B. ein Thema bei einer Betriebsübernahme oder bei sog. Strohmanngesellschaften.
Kontrollmitteilungen
Bei Kontrollmitteilungen handelt es sich um interne Mitteilungen an die Steuerfahndung aus anderen Verfahren. Dies erfolgt z. B. wenn im Rahmen einer Betriebsprüfung bei einem Lieferanten festgestellt wird, dass er nicht alle steuerrechtlich relevanten Vorgänge gebucht hat und Sie zu seinen Kunden gehören.
Selbstanzeige, Ausländische Kapitalerträge, Strafbarkeit der Erben
Bei der Selbstanzeige müssen nunmehr alle unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart in vollem Umfang berichtigt werden, um die Straffreiheit zu erreichen. Es sind die Steuern zurück zu zahlen. Es wird auch bei der Selbstanzeige zunächst ein Steuerstrafverfahren eröffnet.
Um die Strafbefreiung zu erhalten, dürfen keine steuerlich relevanten Sachverhalte außer Acht gelassen werden. Da die Selbstanzeige auch zu einem Besteuerungsverfahren in den an sich abgeschlossenen Jahren führt, sind wie sonst auch die Werbungskosten hinsichtlich des steuerlich relevanten Sachverhalts zu berücksichtigen.
Bei bisher nicht erklärten ausländischen Kapitalerträgen ist oft eine schnelle Reaktion mit den notwendigen Maßnahmen erforderlich (z. B. zunächst Selbstanzeige im Wege der „großzügigen Schätzung“ der Besteuerungsgrundlagen), um nicht während das Wartens auf die Erträgnisaufstellungen noch entdeckt (CD`S) zu werden. Da hier mitunter hohe Beträge nachzuzahlen sind und durch die Rechtsprechung des BGH die Steuerhinterziehung nicht mehr als Kavaliersdelikt angesehen wird, ist es ratsam, im Wege der Selbstanzeige „reinen Tisch zu machen“.
Denken Sie auch an ihre Erben. Diese müssen, um nicht ebenfalls der Strafbarkeit ausgesetzt zu sein, die Kapitalerträge nacherklären.
Steuerstrafrecht
Schwerpunkt der Verteidigung liegt im Ermittlungsverfahren gegenüber der Steuerfahndung. Es gilt eine Anklageerhebung und eine strafrechtliche Hauptverhandlung (Öffentlichkeitsgrundsatz) zu verhindern.
Schätzung von Besteuerungsgrundlagen
Im Rahmen von Betriebsprüfungen werden bei Unregelmäßigkeiten regelmäßig die Besteuerungsgrundlagen geschätzt. Hierdurch kann es zu erheblichen Nachforderungen kommen.