
Vertragsrecht
Klassische juristische anwaltliche Tätigkeit, wobei hier Überschneidungen mit dem Steuerrecht, dem Arbeitsrecht und dem Versicherungsrecht bestehen.
Anfechtung
In Ausnahmefällen kann wegen arglistiger Täuschung oder widerrechtlicher Drohung oder wegen eines Erklärungsirrtums ein Rechtgeschäft angefochten werden. Grundsätzlich sind Verträge zu halten.
Beweislast
Umkehr der Beweislast beim Verbrauchsgüterkauf in den ersten 6 Monaten zugunsten des Käufers.
Berufung
Eine Berufung ist insbesondere mit hohen Kostenrisiken verbunden. Insbesondere wenn Sie Rechtsschutzversichert sind, kurzfristig nach Erhalt der Urteilsbegründung einen Anwalt beauftragen, um eine Berufungsstrategie gemeinsam zu entwickeln (Erfolgsaussicht der Berufung prüfen), um dann noch vor Ablauf der Monatsfrist eine Kostenzusage von der Versicherung zu erhalten. Die Einlegung der Berufung ohne Begründung löst bereits den Kostenerstattungsanspruch der Gegenseite bei späterer Klagerücknahme aus.
Zu beachten ist, dass dies nur eine eingeschränkte zweite Tatsacheninstanz ist, so dass nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen neuer Tatsachenvortrag erfolgen kann.
Kaufvertragsrecht
In § 433 BGB besteht eine differenzierte Regelung dieses Bereiches; im Folgenden einige Schlagworte aus der Praxis:
Rücktritt
Bei der Rücktrittserklärung ist auf insbesondere Zugangsnachweis zu achten. In der Regel ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart. Es bedarf daher eines gesetzlichen Grundes wie Verzug oder Schlechtlieferung mit einer Fristsetzung und Ablehnungsandrohung; die Ausübung des Rücktritts beim Kaufvertrag bzw. der Kündigung des Werkvertrages muss wirtschaftlich wie rechtlich wohl überlegt sein.
Schadensersatz
Wegen Schlechtlieferung im Kaufvertrag oder im Werkvertragsrecht wegen Schlechtleistung oder wenn an weiteren Rechtsgütern ein Schaden aufgrund der Schlechtlieferung/Schlechtleistung entsteht.
Leasingvertrag
Hier gibt es oft Probleme bei der Rückgabe von Fahrzeugen und deren Bewertung. Da es sich in der Regel um einen zeitlich festgelegten Mietvertrag handelt, wird eine vorzeitige Beendigung in der Regel sehr teuer für den Leasingnehmer. Eine wirtschaftlich schlecht einschätzbare Variante des Leasingvertrages ist die Festlegung des Restwertes. Ist dieser bei Rückgabe nicht erzielbar, trägt der Leasingnehmer die Differenzkosten. Im Rahmen einer Prüfung der allgemeinen Geschäftsbedingungen setzt dies aber voraus, dass dies eindeutig formuliert ist.
Vertragsgestaltung
Arbeitsvertrag, Kaufvertrag, Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Verträge innerhalb der Familie, die Drittvergleich standhalten müssen, damit steuerlich anerkannt werden.
Verzug
Das Ihnen zustehende Geld wird nicht rechtzeitig bezahlt, Sie können nach Mahnung Verzugszinsen geltend machen